......Versicherungsmakler.....
Was leistet ein Versicherungsmakler

WAS LEISTET EIN VERSICHERUNGSMAKLER?

Ein Versicherungsmakler ist kein Verkäufer der angebotenen Versicherungsgesellschaften sondern beschafft  für seine  Mandanten Versicherungsschutz dort, wo er das beste Preis-/Leistungs-Verhältnis langfristig darstellen kann.
Der Makler ist kompetenter Berater und steht vor, während und nach dem Vertragsabschluss vorbehaltlos auf der Seite seiner Mandanten.

Die einzelnen Schritte des Beratungsprozesses:


Bedarfsermittlung und Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist meist der erste Schritt bei der Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler. Unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Situation seiner Mandanten prüft der Makler, gegen welche Gefahren vorgesorgt werden muss und ob eine Versicherung dafür die angemessene Form ist bzw. ob die bestehende(n) Versicherung(en) zweckmäßig sind. Hauptziel der Analyse ist es, sicherzustellen, dass nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig versichert wird.
In Abhängigkeit von seiner eigenen Spezialisierung wird der Makler bei Bedarf weitere Fachleute (zum Bsp. Rechtsanwälte und Steuerberater) bei der Analyse des Versicherungs- und Vorsorgebedarfs hinzuziehen.


Mandatierung

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Makler und seinen Mandanten ist der Maklerauftrag. Dieser ermöglicht dem Versicherungsmakler, im Auftrag des Mandanten mit den Versicherern und anderen Produktgebern zu kommunizieren und dort dessen Interessen zu vertreten.  Der Maklerauftrag ist in der Regel unbefristet, kurzfristig kündbar und bringt keine finanziellen Verpflichtungen für den Mandanten mit sich.
Der Maklervertrag sichert den Mandanten ab, dass der Makler für den korrekten und vollständigen Versicherungsschutz in den vom Maklervertrag umfassten Bereichen haftet. Für den Fall einer fehlerhaften Beratung und eines daraus entstandenen finanziellen Schadens auf der Seite des Mandanten, besteht für den Makler eine s.g. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese prüft die Haftung des Maklers und entschädigt in berechtigten Fällen den Mandanten.


Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung ist eine typische Dienstleistung des Versicherungsmaklers. Wo immer es möglich ist, wird der Makler Einfluss auf den Inhalt der Policen nehmen. Die Konditionen müssen rundum stimmen. Entscheidend ist das ausgewogene Verhältnis von Leistung und Preis der Police.
Der qualifizierte Makler nutzt zur Produktfindung in den meisten Fällen eine unabhängige Vergleichs- Software, mit der er die vielfältigen Angebote des Marktes miteinander vergleichen und für den Mandanten das optimale Angebot ermitteln kann. Auch im Bereich der Angebotsfindung und Vertragsgestaltung arbeitet der verantwortungsvolle Makler interdisziplinär mit anderen Spezialisten zusammen, um ein optimales Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.


Protokollierung

Seit 1. Januar 2008 verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvermittler zu einer Dokumentation der Beratung in Textform. Darin muss klar erkennbar sein, welche Wünsche ein Mandant geäußert hat, welcher Rat ihm gegeben wurde und warum. Die Dokumentation und Protokollierung bedeutet zwar einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand, sorgt auf der anderen Seite aber bei allen Beteiligten für Klarheit, wie die Entscheidungen zum Versicherungsschutz entstanden sind.


Unabhängigkeit

Da der Versicherungsmakler nicht an bestimmte Versicherer gebunden ist, wird er die verschiedenen Risiken unter Umständen bei verschiedenen Gesellschaften platzieren. Auswahlkriterien sind in erster Linie die jeweils gebotene Leistung, der Preis, die Qualität und Finanzstärke des Anbieters sowie seine Service-Qualität bei Vertragsverwaltung und Schadenregulierung. Bei seiner Auswahl berücksichtigt der Versicherungsmakler nur Versicherer, die der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegen.


Nachhaltige Betreuung

Die Betreuung des Versicherungsmaklers endet keinesfalls mit der Platzierung der Versicherungen. Auch danach sorgt er für die nötige Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte persönliche Situationen der Mandanten  bzw.  neue Marktverhältnisse. In der Regel wird der Makler mindestens einmal jährlich ein Mandantengespräch führen damit zu jeder Zeit ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz sichergestellt ist.


Begleitung im Schadenfall

Auch die beste Beratung durch einen Makler kann Schäden nicht verhindern. Ist jedoch ein Schaden eingetreten, vertritt der Versicherungsmakler die Interessen seiner Mandanten. Er unterstützt sie bei den Gesprächen mit der Schadenabteilung des Versicherers, empfiehlt - sofern erforderlich - Sachverständige und begleitet seine Mandanten bis zur abschließenden Regulierung des Schadens.